Externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen:

Diese verantwortungsvolle Aufgabe kann auch ein externer Brandschutzbeauftragter wahrnehmen. Hierbei fungiert unser Mitarbeiter als zentrale Ansprechperson für sämtliche anfallenden Brandschutzfragen in einem Unternehmen. Prinzipiell können alle Betriebe entsprechende Brandschutzbeauftragte bestellen. Benötigt werden sie aufgrund von Gesetzen (Z.B. der Muster-Industriebaurichtlinie M IndBauRL, 5. 12. 3), Verordnungen (Z.B. Muster-Verkaufsstättenverordnung, MvkVO § 26 Abs. 2 oder auch der Gefährdungsbeurteilung seitens des Arbeitgebers. Der Brandschutzbeauftragte hat dabei die Aufgabe, den Arbeitgeber bei sämtlichen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen.

  • Beurteilung der Brandgefährdung in einem Unternehmen bzw. an den Arbeitsplätzen.
  • Erstellen bzw. Fortschreiben der Brandschutzordnung.
  • Mitwirkung bei der konsequenten Einhaltung der Brandschutzbestimmungen.
  • Beratung hinsichtlich der Brandschutz Ausstattung rund um Feuerlöscheinrichtungen und funktionelle Löschmittel.
  • Konzeptionieren, Organisieren sowie Durchführen von Räumungsübungen.
  • Beratung und Unterstützung der Führungskräfte bei den Brandschutz Unterweisungen der Mitarbeiter.
  • Aus- und Fortbildung von unternehmenseigenen Brandschutzhelfern gemäß ASR A2.2.
  • Gewährleistung der Prüfung und Wartung bzw. Instandhaltung der brandschutztechnischen Einrichtungen.
  • Mitwirkung und Unterstützung bei der Festlegung von entsprechenden Ersatzmaßnahmen Außerbetriebssetzung oder Ausfall der brandschutztechnischen Einrichtungen.

Externe Brandschutzbeauftragte haben den Vorteil dass sich keine „Betriebsblindheit“ einschleicht und sie müssen keine eigenen Mitarbeiterressourcen ausbilden.